Die DRV-Bekanntmachung 4590 ist hier absolut eindeutig:
Als Wanderfahrten gelten eintägige Fahrten mit mindestens 30 km bzw. Fahrten mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Rudertagen (ohne zwischenzeitliche Rückkehr des Bootes zum Bootshaus) und einer Gesamtstrecke von mindestens 40 km.
Langstreckenregatten, die keine DRV- oder FISA-Regatten sind, zählen ebenfalls als Wanderfahrten.
Zusammengefaßte Trainingskilometer, Trainingslager und Regatten sind keine Wanderfahrten.
Der DRV definiert die Begrifflichkeit "Wanderfahrt" als (jede beliebige) eintägige Fahrt mit mindestens 30 Km Länge, und nimmt nur zusammengefaßte Trainingskilometer, Trainingslager und Regatten aus. Alle anderen Fahrten, also auch Trainingsfahrten, sind nach dieser Definition Wanderfahrten im Sinne der DRV-Wettbewerbe. Auch wenn für Dich die Begriffe Trainingsfahrt und Wanderfahrt sich zu widersprechen scheinen, stellt der DRV durch diese Definition klar, wie Trainingsfahrten anzusehen sind - nämlich gleichzustellen mit Wanderfahrten, wenn sie mehr als 30 Km lang sind und nicht eine Zusammenfassung von Trainingskilometern darstellen.
Um dieser Begrifflichkeit gerecht zu werden, gibt es in efa2 (und neueren efa1-Versionen) die Fahrtarten
Trainingslager und
Kilometernachtrag, mit denen genau solche Trainingskilometer erfaßt werden können, die eben
nicht als Wanderfahrten gezählt werden dürfen.
Die Fahrtart
Training war in efa1 ursprünglich mal dazu gedacht, das gleiche zu beschreiben (nämliche Trainingslager), hat dafür aber einen - naja, ich sage mal - "unglücklich gewählten Namen". Sie hätte schon immer
Trainingslager heißen müssen (diese Wortwahl kann man als Fehler in efa1 ansehen). In diesem Sinn war die Auswertung von efa1 zwar korrekt, aber die Wortwahl irreführend.
In efa2 ist diese unlogische Wortwahl korrigiert, und für Trainingslager gibt es die Fahrtart
Trainingslager, für zusammengefaßte Trainingskilometer wahlweise die Fahrtarten
Trainingslager oder
Kilometernachtrag (ich habe bewußt die Bezeichnung
Kilometernachtrag gewählt, da natürlich zusammengefaßte Fahrten aller Art - egal ob Training oder nicht - nicht als Wanderfahrten gelten, weil es nämlich nicht einzelne Fahrten sind). Trainingsfahrten müssen jetzt in efa2 nicht mehr (so wie in efa1) als
normale Fahrt deklariert werden, sondern können als
Training angegeben werden - und werden korrekt als Wanderruderkilometer gezählt, wenn sie mehr als 30 Km lang sind (oder 40 Km bei "Mehrtages-Trainingsfahrten", falls es so etwas gibt).
Neben der Fahrtart
Ausbildung, kann also auch die Fahrtart
Training in efa2 genutzt werden, um Fahrten zu unterscheiden und bei Bedarf getrennt auszuwerten, ohne daß sich dies auf die DRV-Wettbewerbe auswirkt.
Trainingskilometer als Wanderfahrt-Kilometer im Sinne der Wettbewerbe zu zählen ist vom DRV so gewünscht (wenn sie der Definition oben entsprechen).
Gruß,
Nick
PS: Überpfüfe mal Deinen Tonfall.