Frage zum Jugendfahrtenabzeichen (efa-offtopic)

Fragen und Themen, die speziell mit der elektronischen Meldung von Fahrtenwettbewerben zu tun haben.

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Hartmut
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Frage zum Jugendfahrtenabzeichen (efa-offtopic)

Beitrag von Hartmut » Mo 11. Mär 2013, 12:06

Hallo,

meine Frage hat weniger mit EFA als mit den Bedingungen des DRV für's Jugendfahrtenabzeichen zu tun. Klar könnte man den DRV direkt fragen, aber hier sind ja allerlei erfahrene Ruderwarte beisammen, einer von Euch weiß das bestimmt auch. Die offiziellen DRV-Bedingungen finde ich hier:
http://www.rudern.de/nachricht/news/000 ... en-ab4715/

Da steht wörtlich: "In diesen Kilometerleistungen müssen mindestens eine dreitägige Wanderfahrt oder zwei Wochenendfahrten (Fahrten, bei denen zwei Tage ohne zwischenzeitliche Rückkehr zum Bootshaus gerudert wurde) enthalten sein"

In unserem Verein haben wir erfreulicherweise mehr und mehr Aktivitäten im Jugendbereich. Wanderfahrten im klassischen Sinn gehören aber nicht dazu, da der Fokus klar auf Regatten und Training für U17 / U19 liegt. Aber das eine oder andere Trainingslager bei anderen Vereinen - mal ein Wochenende (2 Tage), mal eine ganze Woche - gehört schon zum Programm unserer aktiven Jugendlichen.

Nach meinem Verständnis sollten diese im Sinne des Wettbewerbs gelten, denn es wurde ja an 2 oder mehr Tagen abseits des Vereins gerudert. Oder ist der Begriff "Wanderfahrt" an anderer Stelle ausdrücklich anders geregelt, so dass Trainingslager außen vor sind?

Ebenfalls in den Bedingung werden Kontrollkriterien genannt, u.a.:
"Enthält die Meldung zusammengefasste Trainingsfahrten, Trainingslager oder Regatten?"
Gut, hier ist von "Trainingslager" die Rede, der Kern der Aussage liegt aber m.E. auf "zusammengefasst", also wenn einfach nur eine auswärts geruderte Km-Summe aus einem Zeitraum im heimischen Fahrtenbuch ausgewiesen wird. Das Trainingslager als solches - egal ob 2 oder mehr Tage - sollte dann als "Wochenend- bzw. Wanderfahrt" gültig sein, richtig?

So Ihr meine Sicht bestätigt, noch die Frage nach den erforderlichen Details.
Das Gewässer und die Daten / Anzahl der Rudertage beibringen ist sicher nicht das Problem, sehr wohl aber der Nachweis der genauen Streckenführung - das wissen die Aktiven doch oft selbst nicht. Was genau muss man also (mindestens) ausweisen?

Und für die U23-Jahrgänge die gleiche Fragestellung beim Fahrtenabzeichen für Erwachsene: sind Trainingswochenenden / Trainingslager abseits des Vereins "Wanderfahrten" im Sinne des Wettbewerbs sofern einzeln ausgewiesen?

Danke für Eure Hilfe!

Hartmut T.
- Ruderverein Dorsten -

-- Nachtrag --

Nick, in Deiner Antwort zu "Tageswanderfahrten" schreibst Du: "Ja. Sofern du als Fahrtart nicht "Trainingslager", "Regatta" oder "Kilometernachtrag" auswaehlst, wertet efa alle eintaegigen Fahrten ab 30 Km sowie mehrtaegige Fahrten ab 40 Kilometer als Wanderfahrt, ohne dass du weiteres dafuer tun muesstest." Das mit 30 Km gilt ja nur bei den Erwachsenen. Abgesehen davon entnehme ich, dass ein "Trainigslager" - gleich welcher Dauer - weder eine Wochendfahrt ncoh eine Wanderfahrt im Sinne des Wettbewerbs ist, weil EFA das so behandelt. Aber wo bitte steht das so in den Bedingungen des DRV?

Da verlassen Jugendliche den Verein um anderswo ein paar Tage in Gemeinschaft zu rudern. Wo ist da die Grenze zur Wanderfahrt? Hängt das von den geleisteten kWh ab ;-) ?

Ente- Gabi
Beiträge: 45
Registriert: So 25. Jul 2010, 12:28

Re: Frage zum Jugendfahrtenabzeichen (efa-offtopic)

Beitrag von Ente- Gabi » So 17. Mär 2013, 18:08

Hallo Hartmut,

wir wollen für das Ruderjahr 2014 die Ausschreibung auch für die Jugend anpassen. Ausgenommen von solchen Regelungen bleiben LRV- und DRV- Trainingslager.
Die Änderung der Ausschreibung muss auf der Sitzung des AW im November beschlossen werden. Wir halten euch darüber auf dem Laufenden.

Gabi

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